Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, sorgt weiterhin für Diskussionen. Nach den Bundestagswahlen bleibt unklar, wie es mit den Vorgaben zur energetischen Sanierung weitergeht. Während CDU und CSU das Gesetz ursprünglich abschaffen wollten, zeichnet sich nun eher eine Reform als eine komplette Abschaffung ab. Doch was bedeutet das für Eigentümer, Vermieter und Hausbesitzer? In diesem Beitrag beleuchten wir die aktuellen Entwicklungen, mögliche Änderungen und die Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch.
Was passiert mit dem Heizungsgesetz?
Das GEG war ein zentrales Streitthema der letzten Legislaturperiode. Ursprünglich sollte das Gesetz den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen drastisch einschränken und verstärkt auf erneuerbare Energien setzen. Die Union machte gegen diese Vorgaben Wahlkampf, doch nach der Wahl ist eine vollständige Abschaffung des Gesetzes offenbar vom Tisch.
Laut aktuellen Berichten soll das Heizungsgesetz stattdessen überarbeitet und vereinfacht werden. Insbesondere Verbände wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesverband Wärmepumpe und der Stadtwerkeverband VKU fordern eine Entbürokratisierung. Ziel sei es, verständlichere Vorgaben für Gebäudeeigentümer zu schaffen und gleichzeitig die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung voranzutreiben.
Welche Änderungen sind wahrscheinlich?
Obwohl die endgültige Fassung des Gesetzes noch nicht feststeht, deuten erste Hinweise auf folgende mögliche Anpassungen hin:
Vereinfachung der Vorgaben: Weniger Bürokratie und verständlichere Regeln für Eigentümer und Hausverwalter.
Flexiblere Fristen: Längere Übergangszeiten für den Austausch alter Heizungen, insbesondere für Bestandsgebäude.
Förderungen bleiben bestehen: Trotz Reformen sollen finanzielle Anreize für den Heizungstausch erhalten bleiben.
Technologieoffenheit: Neben Wärmepumpen könnten auch andere klimafreundliche Heizsysteme stärker berücksichtigt werden.
Wie sieht die Förderung für den Heizungstausch aus?
Aktuell gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme für den Einbau neuer Heizungen und die energetische Sanierung von Gebäuden. Diese werden voraussichtlich auch nach einer möglichen Gesetzesreform bestehen bleiben. Wichtige Punkte sind:
Grundförderung von 30 % für förderfähige Heizungsanlagen.
Zusätzliche Boni je nach Art der Maßnahme und Einkommensgrenze.
Kombinationsmöglichkeiten mit Krediten der KfW.
BAFA-Zuschüsse für Gebäudenetze und umfassende Sanierungen.
Was sollten Eigentümer jetzt tun?
Angesichts der aktuellen Unsicherheiten sollten Eigentümer folgende Punkte beachten:
Keine überstürzten Entscheidungen treffen: Die endgültigen Anpassungen am GEG sind noch nicht beschlossen.
Fördermöglichkeiten prüfen: Wer in naher Zukunft eine neue Heizung plant, sollte sich über bestehende Zuschüsse informieren.
Technologieoptionen abwägen: Wärmepumpen, Hybridlösungen oder andere nachhaltige Heizsysteme könnten je nach Gebäudetyp sinnvoll sein.
Energieberatung nutzen: Nutzen Sie die kostenlose Energieberatung von 360Grad-Energieberatungen, um die besten Fördermittel zu nutzen und individuelle Lösungen zu finden.
Fazit: Reform statt Abschaffung
Das Heizungsgesetz bleibt bestehen, wird aber voraussichtlich überarbeitet. Die genauen Änderungen sind noch nicht final, aber eine Vereinfachung und Entbürokratisierung stehen im Fokus. Förderungen für den Heizungstausch bleiben weiterhin eine attraktive Möglichkeit für Eigentümer, ihre Heizsysteme zu modernisieren. Wer eine Sanierung plant, sollte sich frühzeitig informieren, um von möglichen Zuschüssen zu profitieren.
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