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Stellungnahme von 360Grad-Energieberatungen zur „Abschaffung“ des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

  • tw23245
  • 10. Apr.
  • 3 Min. Lesezeit

Auszug aus dem Koalitionsvertrag, der noch von dem SPD-Mitgliederentschied und dem kleinen CDU-Parteitag abgesegnet werden muss:

Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung.

  • Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.

  • Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden.

  • Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen.

  • Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar.

  • Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen.

  • Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir.

  • Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG werden mit unseren Nachbarländern harmonisiert.

  • Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir uns ein.

  • Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten.

 

 

 

 

 

 

Hierzu möchte 360Grad-Energieberatungen folgendes zur Aufklärung erklären:

 

Das GEG wird nicht abgeschafft, auch wenn es im Koalitionsvertrag steht, da es gleichzeitig ein neues GEG geben wird. Der Paragraph 71 zur Heizungsanforderung wird vereinfacht werden. In welcher Form erscheint völlig offen. Leider wird durch die Formulierung der Abschaffung des GEGs wieder eine große Unsicherheit in den Markt gebracht. Als erfahrene Energieberatungen begrüßen wir das Ziel, die Wärmeversorgung in Deutschland technologieoffener, flexibler und zugleich klimafreundlich zu gestalten.

Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Aspekte differenziert betrachten:

·        Technologieoffenheit und CO₂-Vermeidung als zentrale SteuerungsgrößenDie angekündigte Fokussierung auf die tatsächlich erreichbare CO₂-Vermeidung als zentrales Steuerungskriterium bewerten wir grundsätzlich positiv. Sie kann einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung leisten und Investitionen in nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen lenken – vorausgesetzt, die Bewertungsgrundlagen werden praxisnah und transparent definiert.

·        Signalwirkung des Begriffs „Abschaffung“Die im Vertrag erwähnte „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ (gemeint ist das bestehende GEG) sorgt jedoch für erhebliche Verunsicherung auf Seiten von Eigentümern, Planern und Fachbetrieben. Auch wenn ein neues GEG in Aussicht gestellt wird, ist es essenziell, Kontinuität und Verlässlichkeit zu gewährleisten, um Planungssicherheit im Markt zu schaffen. Unklare Formulierungen konterkarieren die dringend notwendige Stabilität in der Umsetzung der Energiewende im Gebäudesektor.

·        Förderung und steuerliche AnreizePositiv hervorzuheben ist die Fortsetzung der Sanierungs- und Heizungsförderung sowie die geplante steuerliche Absetzbarkeit von Kosten energetischer Sanierungen bei ererbten Immobilien. Solche Maßnahmen können Impulse setzen, insbesondere bei der Aktivierung bislang ungenutzter Sanierungspotenziale.

·        Anpassung der Förderstruktur und HarmonisierungDie beabsichtigte Wiederherstellung der Förderfähigkeit des EH55-Standards zur Belebung des Wohnungsbaus erscheint nachvollziehbar, sollte jedoch klar zeitlich befristet sein. Ebenso ist die angekündigte Harmonisierung der Gebäudeeffizienzklassen mit Nachbarländern zu begrüßen, um regulatorische Fragmentierung zu vermeiden und europäische Standards besser umzusetzen.

Mit Blick auf die konkrete Umsetzung ergeben sich weitere Überlegungen:

·        Ausblick und EinschätzungEs bleibt abzuwarten, in welcher Form insbesondere der § 71 GEG, der die Anforderungen an Heizsysteme regelt, novelliert wird. Auch die Zukunft der 65%-Regelung ist derzeit offen. In jedem Fall sollte eine potenzielle Neuausrichtung der Förderung an CO₂-Einsparpotenzialen ausgerichtet werden, insbesondere wenn eine finanzielle Entlastung über den Strompreis erfolgt.

 

 

 

 

Für Immobilienbesitzer und Investoren ergibt sich daraus eine klare Handlungsperspektive:

·        Besonnenheit und aktuelle Marktchancen

Trotz der Unsicherheiten empfehlen wir, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Der Grundkurs bleibt bestehen, während der Markt aktuell günstige Bedingungen bietet: Die Preise für Wärmepumpen und PV-Anlagen haben sich stabilisiert, und die Verfügbarkeit von Technik und Fachkräften hat sich verbessert. Investments in diese Technologien sind jetzt sowohl wirtschaftlich als auch strategisch sinnvoll.

Aus unserer fachlichen Betrachtung ziehen wir folgendes Resümee:Als Energieberatung sehen wir in der angekündigten Novellierung Chancen, die energetische Gebäudesanierung zukunftsfähig zu gestalten. Entscheidend ist jedoch, dass Planungssicherheit, Förderkontinuität und klare Kommunikation gewährleistet bleiben. Nur so können wir gemeinsam mit Eigentümern, Kommunen und Handwerk die Wärmewende erfolgreich gestalten.

Wir raten allen Beteiligten, besonnen zu bleiben und keine überhasteten Entscheidungen zu treffen. Trotz der aktuellen Unsicherheiten durch die Ankündigung im Koalitionsvertrag bleiben die grundlegenden Ziele der Klimaneutralität und Energieeinsparung bestehen. Gleichzeitig bietet der gegenwärtige Markt günstige Bedingungen für Investitionen in zukunftsfähige Technologien. Wer jetzt investiert, nutzt nicht nur ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern stellt sich auch frühzeitig auf die kommenden Regelungen ein, die weiterhin den Klimaschutz im Gebäudebereich vorantreiben werden.

 
 
 

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